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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 17 U 290/97   

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https://dejure.org/1998,6494
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 17 U 290/97 (https://dejure.org/1998,6494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.1998 - L 17 U 290/97 (https://dejure.org/1998,6494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - L 17 U 290/97 (https://dejure.org/1998,6494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Verletzung eines Profifussballspielers als Folge eines Arbeitsunfalles; Grad der Erwerbsunfähigkeit bei notwendiger Aufgabe des Berufes als Fussballer; Berücksichtigung eines besonderen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    MdE-Bewertung bei einem Profifußballer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 17 U 290/97
    Durch diese Vorschrift soll nicht der für die Bemessung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Grundsatz der abstrakten Schadensbestimmung durchbrochen werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1 m.w.N.; Brackmann/ Burchardt, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung -, 12. Aufl., § 56 Rdn. 98; Kater/ Leube, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, § 56 Rdn. 73, Schmitt, Kommentar zum SGB VII, § 56 Rdn. 30).

    Ermöglicht wird jedoch die Berücksichtigung einer individuellen Sonderstellung des Verletzten (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 2 = BSGE 38, 118), um im Einzelfall unbillige Härten zu vermeiden, die infolge der verletzungsbedingten Aufgabe des Berufs und des Fortfalls der Verwertbarkeit erlernter Fähigkeit im Erwerbsleben entstanden sind (BSG SozR 3- 2200 § 581 Nr. 1; Brackmann/ Burchardt a.a.O. § 56 Rdn. 99; Ricke, Kasseler Kommentar, § 581 RVO Rdn. 15).

    Bei dieser Einzelfallbetrachtung sind sowohl das Alter des Versicherten, als auch die Dauer der Ausbildung und Ausübung der speziellen beruflichen Tätigkeit sowie der Umstand zu berücksichtigen, ob die bisher ausgeübte Tätigkeit eine günstige Stellung im Erwerbsleben gewährleistete (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1; Brackmann/ Burchardt a.a.O. § 56 Rdn. 103; Ricke a.a.O. § 581 Rdn. 16).

    In diesem Zusammenhang hat das BSG der Dauer der speziellen Berufsausübung besondere Bedeutung beigemessen (so ausdrücklich BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1 S. 3; BSG NZS 1996, 393, 394, vgl. ferner BSGE 4, 294, 298; BSG Breithaupt 1971, 910, 912; BSG Urt. v. 30.03.1962 - 2 RU 50/59 -).

  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 94/73

    Fußball - Vertragsfußballspieler - Lizenzfußballspieler - Training -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 17 U 290/97
    Ermöglicht wird jedoch die Berücksichtigung einer individuellen Sonderstellung des Verletzten (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 2 = BSGE 38, 118), um im Einzelfall unbillige Härten zu vermeiden, die infolge der verletzungsbedingten Aufgabe des Berufs und des Fortfalls der Verwertbarkeit erlernter Fähigkeit im Erwerbsleben entstanden sind (BSG SozR 3- 2200 § 581 Nr. 1; Brackmann/ Burchardt a.a.O. § 56 Rdn. 99; Ricke, Kasseler Kommentar, § 581 RVO Rdn. 15).

    Zwar ist bei einem Profifußballer, wie bei den meisten Profisportlern, von einer zeitlichen Begrenzung dieser Berufsausübung auszugehen, so daß der zeitliche Maßstab nicht in gleicher Weise wie bei sonstigen Tätigkeiten angelegt werden kann (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 2; Kater/ Leube a.a.O. § 56 Rdn. 76), jedoch reicht die hier bis zum Eintritt des Arbeitsunfalls lediglich sechswöchige bzw. ca. 1 1/2 Jahre danach ohne nennenswerten Einsatz bei Liga spielen noch fortgesetzte Ausübung des Profifußballsports nicht aus.

    Gegen deren Einbeziehung spricht allerdings schon, daß der Amateur per definitionem nur im "Nebenberuf" Sport ausübt, was regelmäßig im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO keine Berücksichtigung finden kann (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 2; Kater/ Leube a.a.O. § 56 Rdn. 77).

    Von einem solchen Alter war der Kläger aber weit entfernt, so daß er auch altersmäßig erst am Anfang einer Fußballer-Karriere stand und noch nicht einmal annähernd deren Höhepunkt erreicht hatte (s. dazu auch BSG SozR 2200 § 581 Nr. 2).

  • BSG, 30.03.1962 - 2 RU 50/59
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 17 U 290/97
    In diesem Zusammenhang hat das BSG der Dauer der speziellen Berufsausübung besondere Bedeutung beigemessen (so ausdrücklich BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1 S. 3; BSG NZS 1996, 393, 394, vgl. ferner BSGE 4, 294, 298; BSG Breithaupt 1971, 910, 912; BSG Urt. v. 30.03.1962 - 2 RU 50/59 -).
  • LSG Niedersachsen, 11.12.2001 - L 6 U 59/00
    Zu verweisen sei auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen (NRW, vom 16. Dezember 1998 - L 17 U 290/97, in Breithaupt 1999, S. 778).

    Einkünfte in dieser Höhe entsprechen dem Monatsgehalt eines Facharbeiters mit langjähriger Berufserfahrung und sichern noch keine besonders günstige Stellung im Erwerbsleben (vgl. hierzu auch LSG NRW, Urteil vom 16. Dezember 1998, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.1999 - L 7 U 3375/98

    Erhöhung der MdE durch eine besondere berufliche Betroffenheit für einen

    Die Beklagte hat eine Kopie des Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1998 (L 17 U 290/97) vorgelegt.
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